Zuschüsse und Förderungen

Der Staat unterstützt Sie in vielfältiger Weise. Wir informieren Sie darüber und bereiten Sie auf wichtige Gespräche vor. Auf Wunsch nehmen wirselbstverständlich auch an Gesprächen mit Banken und Behörden teil.

Wir informieren Sie über öffentliche Fördermittel ohne Rückzahlungsverpflichtung und Finanzierungsmöglichkeiten.

1. Existenzgründerzuschuss
Die Bundesagentur für Arbeit fördert mit dem Gründungszuschuss Ihren Start in die Selbstständigkeit mit bis zu 30.000 Euro. Der Gründerzuschuss wird Arbeitslosen (ALG I Empfängern) und Unternehmern gewährt, deren bisherige Gewinne nicht für den Erhalt ihres Lebensunterhaltes ausreichen.

2. Einstiegsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit
Auch als ALG2-Empfänger können sie sich selbstständig machen und ein sogenanntes Einstiegsgeld zur Förderung Ihrer Selbstständigkeit erhalten. Wie beim Gründungszuschuss müssen wir auch hier einen Businessplan erstellen und dem zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit von diesem Businessplan überzeugen.

Wir erteilen Ihnen die notwendige Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss bzw. das Einstiegsgeld.